Kostenloser PV-Anlagen-Check
In wenigen Minuten zur ersten Einschätzung, ob sich eine Photovoltaikanlage für Sie lohnt.
Eine realistische Einschätzung.
Überschlägige Berechnung – ohne Anmeldung.
1. Eingangsdaten
2. Ertragsfaktoren
0,200 kWp/m²
kWp beschreibt die maximale Leistung einer PV-Anlage.
Dachausrichtung
Süd
Maximaler Ertrag
Ost / West
Sehr guter Ertrag
Nord
Geringerer Ertrag
950 kWh/kWp
Südausrichtung erzielt in Deutschland den höchsten Stromertrag und eignet sich optimal für maximale Wirtschaftlichkeit.
3. Aktueller Verbrauch
3.900 kWh/Jahr
4. Strompreis
0,35 €/kWh
5. Zukünftige Großverbraucher
Wärmepumpe
+ ca. 3.000 kWh Verbrauch
Elektroauto (E-Auto)
+ ca. 2.500 kWh Verbrauch
6. Anlagenkosten
Ihre PV-Auswertung
Anlagengröße
Jahresertrag
Stromkosten vorher
| Mit Batterie | Ohne Batterie | |
|---|---|---|
| Kosten | ||
| Stromverbrauch Haushalt (inkl. Zukunft) | ||
| Zukünftige Netzkosten (Reststrom) | - € | - € |
| Eigenverbrauch % 2 | 80% | 35% |
| Eigenverbrauch kWh | ||
| Einspeisung | ||
| Einspeisevergütung / Jahr 1 | ||
| Ersparnis / Jahr | ||
| Gesamtvorteil / Jahr | ||
| Amortisierung |
1 Angesetzt sind 7,7 ct/kWh. Bei negativen Börsenstrompreisen erhalten neue Anlagen für den eingespeisten Strom keine Vergütung (bei Anlagen unter 100 kW erst nach Einbau eines Smart Meters). Ohne Smart Meter darf zudem nur 60 % der Anlagenleistung eingespeist werden. Die Einspeisevergütung kann dadurch geringer ausfallen.
2 Angenommen sind 80 % mit und 35 % ohne Batteriespeicher. Der tatsächliche Eigenverbrauch hängt von Ihrem Verbrauchsprofil ab.
* Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine überschlägige Berechnung handelt.
Die Bundesregierung plant eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll die bisherige feste Einspeisevergütung für neue Anlagen entfallen und durch eine kürzer laufende, niedrigere Förderung ersetzt werden. Für Anlagen, die vor dem Stichtag in Betrieb gehen, soll Bestandsschutz gelten. Es handelt sich bisher um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht. Die Eigenverbrauchsquote gewinnt dadurch weiter an Bedeutung. Wir informieren Sie gern zum aktuellen Stand.
